Wenn eine gewerbliche Tisch-Eistheke auf den europäischen Markt gebracht werden soll, muss sie die CE-Zertifizierung bestehen, um die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards der Europäischen Union zu erfüllen. Im Folgenden finden Sie die detaillierten Verfahren und wichtigsten Punkte der CE-Zertifizierung, die Ihnen helfen, die Zertifizierungsschritte systematisch zu verstehen.
Ⅰ. Klärung der für die Zertifizierung geltenden EU-Richtlinien und -Normen
Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung der geltenden und als Referenz dienenden Normen:
1. Geltende Normen
Maschinenrichtlinie (2006/42/EG): Betrifft die mechanische Sicherheit von Eistheken, z. B. den Schutz beweglicher Teile und die strukturelle Stabilität.
Niederspannungsrichtlinie (LVD, 2014/35/EU): Gilt für elektrische Komponenten mit Nennspannungen von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC, wie z. B. Kompressoren und Steuerkreise. Elektromagnetische Verträglichkeitsrichtlinie (EMV, 2014/30/EU): Stellt sicher, dass Geräte während des Betriebs andere elektronische Geräte nicht stören und auch selbst störungsresistent sind. F-Gas-Verordnung (EU 517/2014): Wenn Kältemittel wie R290 verwendet werden, müssen sie den EU-Beschränkungen für Treibhausgasemissionen entsprechen, um die Umweltfreundlichkeit und Sicherheit der Kältemittel zu gewährleisten.
RoHS-Richtlinie (2011/65/EU): Beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe wie Blei und Quecksilber in Geräten.
2. Referenznormen
Mechanische Sicherheit: EN 12100 „Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze“.
Elektrische Sicherheit: EN 60335-1 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“, EN 60335-2-24 „Sicherheitsanforderungen für Kühlgeräte“.
EMV: EN 55014-1 „Elektromagnetische Verträglichkeit – Anforderungen an Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte – Teil 1: Emission“, EN 55014-2 „Anforderungen an die Störfestigkeit“.
Kälteanlagen: EN 378 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheits- und Umweltanforderungen“.
Ⅲ. Technische Unterlagen vorbereiten
Die technischen Unterlagen sollten alle Prozessinformationen zu Produktdesign, Herstellung, Prüfung usw. umfassen und in der Regel Folgendes enthalten:
Produktanleitung: einschließlich Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweisen und Wartungsanweisungen (in den Amtssprachen der EU, z. B. Englisch oder Deutsch).
Schaltpläne und elektrische Schemazeichnungen: mit Angaben zu Stromanschlüssen, Steuerungslogik und Schutzvorrichtungen (z. B. Überlastschutz).
Stückliste: einschließlich der Modelle, Hersteller und Zertifizierungszertifikate der wichtigsten Komponenten (wie Kompressoren, Thermostate, Kältemitteltypen), z. B. die CE-Zertifizierung des Kompressors.
Risikobewertungsbericht: Analyse potenzieller Risiken (wie Stromschlag, mechanische Verletzungen, Kältemittelleckagen) während der Nutzung der Geräte und Erläuterung von Präventionsmaßnahmen.
Materialzertifizierung: z. B. die Flammschutzklasse des Gehäusematerials (gemäß EN 60695) und die Sicherheitszertifizierung von Komponenten, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (z. B. EU EC 1935/2004).
Prüfbericht: Die nachfolgenden Testergebnisse zu Sicherheit, EMV und Kühlleistung, die vom Labor ausgestellt wurden.
Konstruktionszeichnungen: einschließlich der Gesamtstruktur, des Flussdiagramms des Kühlsystems und des elektrischen Schaltplans. EU-benannte Stellen (wie TÜV, SGS, Intertek usw.) müssen über die Zertifizierungsqualifikationen für die entsprechenden Richtlinien verfügen (die Nummer der Einrichtung und der genehmigte Umfang können über die offizielle EU-Website abgefragt werden).
Hinweis: Wenn das Produkt ein Kühlsystem umfasst, muss überprüft werden, ob die Einrichtung über die Audit-Qualifikation für die F-Gas-Verordnung verfügt.
Einreichung der Antragsunterlagen:Antragsformular (Vorlage wird von der Institution bereitgestellt).
Erster Entwurf des technischen Dokuments (zunächst kann eine Übersicht eingereicht werden, die Details können vor der formellen Prüfung ergänzt werden).
Produktfotos (mit Darstellung des Aussehens, des Typenschilds, der Sicherheitsschilder, des Kältemittel-Füllanschlusses usw.).
IV. Musterprüfung
1. Prüfungsinhalt
Mechanische Sicherheit:Schutzart der Gehäuse (IP-Schutzklasse, z. B. IPX1 spritzwassergeschützt).
Schutz beweglicher Teile (z. B. Festigkeitsprüfung von Lüftergittern).
Stabilitätsprüfung (kein Umkippen bei Neigungswinkeln).
Elektrische Sicherheit:Druckprüfung (Isolationswiderstand, Erdungskontinuität).
Überlastschutz (Überhitzungsschutzfunktion des Kompressors).
Prüfung unter abnormalen Bedingungen (z. B. Betriebsstabilität bei Schwankungen der Versorgungsspannung).
EMV-Prüfung:
Elektromagnetische Strahlung (z. B. durch ein Schaltnetzteil erzeugte Hochfrequenzstörungen).
Anti-elektromagnetische Störungen (z. B. elektrostatische Entladung, durch Hochfrequenzfelder induzierte Störfestigkeit).
Kühlsystem:
Kältemittelleckageprüfung (Dichtheitsprüfung).
Kühleffizienz und Temperaturregelungsgenauigkeit (z. B. Aufrechterhaltung der Temperatur im Schrank unter -18 °C).
Wenn brennbare Kältemittel wie R290 verwendet werden, sind zusätzliche Prüfungen zur explosionsgeschützten Konstruktion (z. B. die Abdichtung des Kompressorraums und die Explosionsschutzklasse der elektrischen Komponenten) erforderlich.
2. Prüfzyklus
In der Regel dauert er 4 bis 8 Wochen. Wenn die Probe nicht qualifiziert ist, muss sie korrigiert und erneut geprüft werden, wodurch sich der Zyklus entsprechend verlängert.
V. Werksaudit (einige Anweisungen erforderlich)
Anwendbare Szenarien: Wenn die Zertifizierung sicherheitskritische Komponenten (wie Druckbehälter, elektrische Sicherheitskomponenten) betrifft, kann die benannte Stelle ein Werksaudit verlangen.Zu prüfende Schlüsselpunkte:Qualitätsmanagementsystem (z. B. Einhaltung der ISO 9001).Kontrolle wichtiger Prozesse (z. B. Schweißen elektrischer Komponenten, Befüllungsprozess des Kühlsystems).
Prüfverfahren für Fertigprodukte (z. B. Aufzeichnungen über Spannungsfestigkeitsprüfungen und Leckageerkennung).
Hinweis: Einige Institutionen akzeptieren möglicherweise die von Unternehmen vorgelegten internen Qualitätskontrolldokumente und verzichten auf Audits vor Ort.
VI. Überprüfung der Authentifizierung und Ausstellung des Zertifikats
Dokumentenprüfung: Die benannte Stelle bewertet, ob die technischen Unterlagen den Anforderungen der Richtlinie entsprechen und ob der Prüfbericht vollständig ist.
Berichtigung und Ergänzung: Bei fehlenden Dokumenten (z. B. unvollständige Risikobewertung) sind die Unterlagen entsprechend zu ergänzen.Ausstellung des Zertifikats: Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein CE-Zertifikat (in der Regel 5 Jahre gültig, das Zertifikat muss entsprechend der Normaktualisierung erneuert werden).

VII. Anbringen der CE-Kennzeichnung und Marktzugang
Anforderungen an die CE-Kennzeichnung:Das Logo muss klar und dauerhaft sein, eine Größe von mindestens 5 mm haben und auf dem Typenschild des Produkts oder an einer gut sichtbaren Stelle angebracht sein.
Wenn das Produkt Unterkomponenten hat (z. B. den Schrank und die unabhängige Kühleinheit), muss die CE-Kennzeichnung separat angebracht werden.
Archivierung technischer Dokumente:Unternehmen sollten technische Unterlagen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren, für den Fall, dass die EU-Marktüberwachungsbehörden Stichprobenkontrollen durchführen. Nachfolgende Überwachung:Die benannte Stelle kann regelmäßig Stichprobenkontrollen von Produkten auf dem Markt durchführen, um die kontinuierliche Einhaltung der Normen sicherzustellen.
VIII. Besondere Vorsichtsmaßnahmen (für Eistheken)
Konformität des Kältemittels:Bei Verwendung von R290 (Propan) muss sichergestellt werden, dass dessen GWP-Wert (Treibhauspotenzial) den F-Gas-Vorschriften entspricht (GWP ≤ 2500) und die Systemfüllung den gesetzlichen Grenzwert nicht überschreitet (z. B. für kleine Kühlgeräte in der Regel ≤ 150 g).
Die Art des Kältemittels, die Füllmenge und die Maßnahmen zur Leckagebehandlung sind in der Produkthandbuch anzugeben.
Sicherheit bei Kontakt mit Lebensmitteln:Komponenten wie Regale und Innenwände im Schrank, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen den EU-Normen für Materialien mit Lebensmittelkontakt (z. B. EG 1935/2004) entsprechen, und es muss ein Material-Sicherheitsprüfbericht vorgelegt werden.
Energieverbrauchsetikett:Bei der Einführung auf dem EU-Markt müssen möglicherweise die Anforderungen an die Energieeffizienzkennzeichnung (z. B. die ERP-Richtlinie) erfüllt und Angaben wie die Energieverbrauchsklasse und der jährliche Stromverbrauch angegeben werden.Zusammenfassung: Zertifizierungszyklus und KostenZyklus: Der gesamte Prozess dauert etwa 2 bis 6 Monate (abhängig vom Testfortschritt und der Geschwindigkeit der Nachbesserungen).
Kosten: Die Gebühren variieren je nach Produktkomplexität, Testpunkten und Institutionen und liegen in der Regel zwischen 5000 und 20000 Euro (einschließlich Testgebühren, Prüfungsgebühren und Zertifizierungsgebühren).
Besonderer Hinweis: Unternehmen sollten sich vorab mit der benannten Stelle in Verbindung setzen, um die technischen Anforderungen zu klären und Verzögerungen bei der Zertifizierung aufgrund von Konstruktionsfehlern zu vermeiden. Wenn bestimmte Normdokumente oder Empfehlungen für Institutionen benötigt werden, kann gezielte Unterstützung geleistet werden.